Gernsbach - Zwei Polizeibeamte und ein Zeuge durch vier Festbesucher verletzt
Waldbachstr. - 15.09.2018Auf dem Gernsbacher Altstadtfest wurden am
späten Freitagabend ein Zeuge und zwei Polizeibeamte durch vier
Festbesucher verletzt.
Das Quartett hatte erstmals kurz nach 23 Uhr durch sein
ungehobeltes Verhalten vor der Stadthalle auf sich aufmerksam
gemacht. Mehrere Zeugen berichteten, dass die vier Männer nach
kleineren Rangeleien und möglicherweise auch Sachbeschädigungen von
einigen Besuchern zum Verlassen der Veranstaltung aufgefordert worden
waren. Da diese ersten Bitten ungehört blieben, startete ein
20-Jähriger gegen 23.14 Uhr einen erneuten Versuch, die aus dem Iran
und Afghanistan stammenden Männer zur Raison zu rufen. Nach ersten
Erkenntnissen entwickelte sich aus diesem Gespräch eine körperliche
Auseinandersetzung, in deren Verlauf der um Schlichtung bemühte Zeuge
von einem der vier uneinsichtigen Widersacher durch einen Schlag mit
einer Flasche am Kopf verletzt wurde. Den von anderen Besuchern der
Veranstaltung hinzugerufenen Polizeibeamten gelang es darauf nur mit
Mühe, die Situation im Bereich der
Waldbachstraße zu befrieden. Beim
Eintreffen mehrerer Streifenbesatzungen wandten sich die Aggressionen
der vier Angreifer unvermittelt und mit Vehemenz gegen die
einschreitenden Ordnungshüter. Im Verlauf der darauffolgenden
vorläufigen Festnahmen zogen sich zwei der eingesetzten Polizisten
leichte Verletzungen zu.
Gegen die vier Beschuldigten wurden Strafverfahren wegen
gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Zur Klärung des Tathergangs und zur
Durchführung noch ausstehender Ermittlungen wurde beim Polizeirevier
Gaggenau eine dreiköpfige Ermittlungsgruppe eingerichtet. Während
zwei der Beteiligten nach Mitternacht auf freien Fuß entlassen
wurden, mussten zwei ihrer alkoholisierten Begleiter den Rest der
Nacht in den Gewahrsamszellen des Polizeireviers verbringen. Sowohl
der 24 Jahre alte Zeuge als auch die beiden im Verlauf der Maßnahmen
leicht verletzten Polizeibeamten mussten ambulant behandelt werden -
Dienstunfähigkeit trat nicht ein.
/pb
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